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WEG-Buchhalter (m/w/d) - arbeit

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Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von DIS

Das ist der Job

Dann bewerben Sie sich noch heute.

Darum lohnt es sich

Für ein renommiertes Immobilienunternehmen mit Schwerpunkt im Bereich Wohnungseigentumsverwaltung suchen wir einen WEG-Buchhalter (m/w/d) zur Verstärkung des Teams im Raum Karlsruhe .Es handelt sich hierbei um eine Festanstellung bei unserem Kundenunternehmen .Sie wollen mehr erfahren?

Aufgaben Finanzbuchhaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)Prüfung von RechnungenBetriebskostenabrechnungKorrespondenz mit EigentümernUnterstützung bei der Vorbereitung und Präsentation von FinanzberichtenProfilAbgeschlossene kaufmännische Ausbildung, idealerweise mit Weiterbildung im Bereich Buchhaltung oder vergleichbare QualifikationErste Berufserfahrung in der WEG-Verwaltung oder in der Buchhaltung von ImmobilienSicherer Umgang mit einer gängiger Buchhaltungssoftware und MS-OfficeKenntnisse im WEG-Recht sind von VorteilKommunikationsstärke und selbstständige ArbeitsweisePerspektivenUnbefristeter ArbeitsvertragVermögenswirksame Leistungen30 Tage UrlaubFlexible Arbeitszeiten und HomeofficeModerner Arbeitgeber .. und vieles mehr!Der Masterplan für Ihre Karriere: Wir finden genau den Job, der zu Ihnen passt.

Jetzt auf "Direkt bewerben" klicken!Kontakt Rebecca Rösch Managerin Recruiting DIS AG Karlsruhe Finance | IT | Office & Management Frühlingstraße 10 76131 Karlsruhe Phone: +49 721 933 5830 E-Mail: bewerbung-karlsruhefi@dis-ag.com

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Was verdient man in dieser Region?

≈ 58.000 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 58.000 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (finance) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Wirtschaftsprüfer-Examen

Anspruchsvolles Examen

Das WP-Examen gilt als eine der schwersten Berufsprüfungen in Deutschland; die Bestehensquoten liegen regelmäßig deutlich unter denen vergleichbarer Examina.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer (WPK) · Prüfungsstatistik · Stand 2024

Was du fragen darfst

Auskunft über Gehälter

Ab 200 Beschäftigten besteht ein individueller Auskunftsanspruch zum Vergleichsentgelt.

Quelle: Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) § 10 · Stand 2026

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