Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d) - hybrides Arbeiten (Remote & Präsenz)

Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit

Das ist der Job

Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d) – hybrides Arbeiten (Remote & Präsenz) Arbeitgeber: DIS AG Arbeitsort: verschiedene Arbeitsorte Anstellungsart: Vollzeit Befristung: unbefristet Stelle im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Stellenbeschreibung Sie haben sich im Personalwesen auf den Bereich Lohn und Gehalt spezialisiert und suchen nun eine Perspektive, sich weiterzuentwickeln?

Das brauchst du

Ihre Aufgaben • Bearbeitung der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung • Betreuung der Zeitwirtschaft • Verwaltung des Melde‑ und Bescheinigungswesens • Ansprechpartner/in für alle Fragen rund um die Abrechnung • Pflege der Personalstammdaten Ihre Qualifikationen • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Lohnbuchhaltung • Gute Kenntnisse in der Nutzung eines gängigen ERP-Systems • Teamfähigkeit sowie strukturierte Arbeitsweise Benefits • Attraktives Gehaltspaket • Möglichkeit anteilig zum Homeoffice • Flexible Arbeitszeiten • Parkplätze vorhanden • Digitale Zeiterfassung • Unbefristeter Arbeitsvertrag

Darum lohnt es sich

Für unsere Kunden an mehreren Standorten suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Lohn‑ und Gehaltsbuchhalter (m/w/d) innerhalb der Arbeitnehmerüberlassung. Sie können eigenständig Löhne und/oder Gehälter abrechnen? Das trifft sich gut!

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Was verdient man in dieser Region?

≈ 58.000 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 58.000 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (finance) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Wirtschaftsprüfer-Examen

Anspruchsvolles Examen

Das WP-Examen gilt als eine der schwersten Berufsprüfungen in Deutschland; die Bestehensquoten liegen regelmäßig deutlich unter denen vergleichbarer Examina.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer (WPK) · Prüfungsstatistik · Stand 2024

Was du fragen darfst

Auskunft über Gehälter

Ab 200 Beschäftigten besteht ein individueller Auskunftsanspruch zum Vergleichsentgelt.

Quelle: Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) § 10 · Stand 2026

Bereit?

Bewerbung wird direkt an IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit übergeben — kein Konto nötig.

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