Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit

Das ist der Job

Du arbeitest gerne strukturiert, hast ein gutes Zahlenverständnis und behältst auch bei komplexen Aufgaben den Überblick?

Das brauchst du

Arbeitsbedingungen • Homeoffice möglich • Stelle im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Deine Aufgaben • Buchhaltung für Kapital- und Personengesellschaften • Buchen sämtlicher Kassen- und Buchungsbelege im Haupt- und Nebenbuch • Vorbereitung des Zahlungsverkehrs • Erstellung von Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen • Kontenabstimmungen • Erstellung von Jahresabschlussunterlagen für verschiedene Mandanten • Übernahme von Aufgaben im Debitorenkontokorrent • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Das solltest du mitbringen • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation • Erfahrung in der Buchhaltung • Gute EDV- und PC-Kenntnisse • Sicherer Umgang mit MS Office und SAP • Sorgfältige, eigenverantwortliche und zuverlässige Arbeitsweise Dich erwartet ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet, ein angenehmes Arbeitsumfeld und die Möglichkeit, dein Fachwissen in einem engagierten Team einzubringen.

Darum lohnt es sich

Buchhalter/in (m/w/d) Buchhalter/in (m/w/d) gesucht! Dann freuen wir uns darauf, dich kennenzulernen! Du fühlst dich angesprochen? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung!

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Was verdient man in dieser Region?

≈ 58.000 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 58.000 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (finance) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Wirtschaftsprüfer-Examen

Anspruchsvolles Examen

Das WP-Examen gilt als eine der schwersten Berufsprüfungen in Deutschland; die Bestehensquoten liegen regelmäßig deutlich unter denen vergleichbarer Examina.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer (WPK) · Prüfungsstatistik · Stand 2024

Was du fragen darfst

Auskunft über Gehälter

Ab 200 Beschäftigten besteht ein individueller Auskunftsanspruch zum Vergleichsentgelt.

Quelle: Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) § 10 · Stand 2026

Bereit?

Bewerbung wird direkt an IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit übergeben — kein Konto nötig.

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