Ihre Aufgaben
- Erstellen von Monats-, Halbjahres- und Jahresabschlüssen für die Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften gemäß HGB
- Unterstützung bei der Erstellung des Monatsreportings
- Abgabe von USt-Voranmeldungen sowie betrieblichen Steuererklärungen
- Bearbeiten von Anfragen der deutschen Steuerbehörden
- Eigenständige Durchführung der Kreditoren-, Debitoren- und Anlagenbuchhaltung
- Zuständigkeit für unterschiedliche Projektaufgaben im Finance-Bereich
Ihr Profil
- Umzugsbereitschaft (Hauptstandort: 93426 Roding)
- Erfolgreich abgeschlossenes BWL-Studium mit dem Schwerpunkt Finanz- und Rechnungswesen oder durch Ihre abgeschlossene Weiterbildung zum/zur Bilanzbuchhalter*in (m/w/d)
- Berufserfahrung im Finanz- und Rechnungswesen
- Kenntnisse im Umgang mit SAP FI
- Verhandlungssichere Deutsch- und Englischkenntnisse
- Ausgeprägte analytische Fähigkeiten sowie strukturiertes Denkvermögen und hohes Maß an Eigeninitiative
Wir bieten
- Attraktive finanzielle Zusatzleistungen wie Urlaubsgeld und Gesundheitsprämie
- Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Individuelle Förderung durch die Mühlbauer Academy mittels internen und externen Weiterbildungsmaßnahmen
- Mitarbeiterevents (z. B. Weihnachtsfeier, Volksfestbesuch und Grillfest)
- Internationales Arbeitsumfeld – Möglichkeiten zu temporären Auslandseinsätzen
- Am Standort Roding erwartet Sie zudem: kostengünstige Verpflegung in der Betriebskantine, firmeneigenes Fitnessstudio
- Viele weitere Benefits finden Sie auf unserer Homepage
Was verdient man in dieser Region?
≈ 58.000 € brutto/Jahr
Bundesweiter Median: 58.000 € brutto/Jahr
Destatis-Benchmark (finance) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024
Wirtschaftsprüfer-Examen
Anspruchsvolles Examen
Das WP-Examen gilt als eine der schwersten Berufsprüfungen in Deutschland; die Bestehensquoten liegen regelmäßig deutlich unter denen vergleichbarer Examina.
Quelle: Wirtschaftsprüferkammer (WPK) · Prüfungsstatistik · Stand 2024
Was du fragen darfst
Auskunft über Gehälter
Ab 200 Beschäftigten besteht ein individueller Auskunftsanspruch zum Vergleichsentgelt.
Quelle: Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) § 10 · Stand 2026
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